Mit Feuer und Flamme für das Frauenstimmrecht
Im 19. Jahrhundert wies auch in der Schweiz die Ehe Frau und Mann klar definierte Rollen zu. Die Mutter wirkte im Haus, der Vater trotzte draussen den Stürmen des Lebens. Innerhalb dieser vorgegebenen Struktur hatten die Partner sich anzupassen und einander zu ertragen. Das Zivilrecht kannte kein gleichberechtigtes Zusammenleben. An sich durfte die verheiratete Marie Heim-Vögtlin nur mit Einwilligung ihres Gatten als Ärztin praktizieren, ein Zugeständnis, das er jederzeit hätte widerrufen können. Maries Erwerbseinkommen gehörte ihm, selbst ihr persönliches Erbe nahm Albert in Maries Namen entgegen … . Auch wenn Marie bei keiner politischen Organisation Anschluss suchte, wurde sie notfalls recht deutlich, wenn es um die Lage der Frau ging. So in einem Brief vom 26.12.1910 an ihren Sohn Arnold: «Wenn du eine Frau bekommst, die etwas mitbringt oder später etwas erbt, so musst du es einrichten, dass die Frau dieses Geld selbst verwaltet und nicht durch dich erst beziehen kann … . Darin, dass der Mann der Verwalter des Frauenvermögens ist, liegt eine grosse Ungerechtigkeit, die mich trotz meiner eigenen Lage, die doch zu den denkbar günstigsten gehört, oft bedrückt … . Diese Ungerechtigkeiten sind der Hauptgrund, weshalb ich mit Feuer und Flamme das Frauenstimmrecht vertrete …» (ETH-Bibliothek Archive und Nachlässe, Nachlass Marie Heim-Vögtlin).Albert Heims prinzipielle Offenheit gegenüber Frauenanliegen dagegen stiess an Grenzen, wenn es um das Frauenstimmrecht ging. Als 1928 im Jahre Unterschriften für eine Petition zugunsten des Frauenstimmrechts gesammelt wurden, erklärte Heim seine Vorbehalte. Er war ein Gegner, weil «den Frauen damit eine sehr oft unangebrachte, unangepasste schwere neue Pflicht aufgeladen würde, während die meisten Frauen deren schon genug zu tragen haben.» (Brockmann-Jerosch, S. 292 in: Handschriften ZB XIX3)
Verena E. Müller